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Energieausweise

Der neue Energieausweis ab dem 01.05.2014

Wird ab dem 01.05.2014 ein Energieausweis erstellt, ist er gemäß EnEV §26 mit einer einmaligen Registriernummer zu versehen. Ausgegeben werden diese am Anfang durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DiBt) in Berlin.
Dabei werden für jeden ausgestellten Ausweis Gebühren beim DiBt fällig!

Wir sind dabei uns in Berlin zu akkreditieren und einen Account zu erhalten, um Ihnen diese Leistung von Anfang an anbieten zu können.

Im Energieausweis ist die energetische Qualität des Gebäudes darzustellen. Es sagt nichts über den tatsächlich zu erwartenden Energieverbrauch aus, sondern ist lediglich dazu gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.

Ein Energieausweis muss erstellt werden, wenn ein beheiztes oder gekühltes Gebäude

  • neu errichtet
  • geändert und in diesem Zusammenhang eine Berechnung der Transmissionswärmeverluste und des Jahres-Primärenergiebedarfs durchgeführt wird (nach § 3, §4 oder §9 der EnEV)

Entscheidungsfinder

Unbenannt- 03

Der Bedarfsausweis

Der Verbrauchsausweis