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Der Bedarfsausweis
 für Wohngebäude

Energieausweise nach der Energieeinsparverordnung EnEV 2014

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hatte den Prototyp eines bundeseinheitlichen Energieausweises entworfen und getestet. Seit der EnEV 2009 wird dieses öffentlich rechtliche Zertifikat verbindlich verwendet.

Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.00 Euro!

Der Energiebedarfsausweis liefert eine qualitative und objektive Aussage über den aktuellen Zustand des Gebäudes und macht dessen energetische Qualität transparent. Die Berechnung enthält den ingenieurmäßig ermittelten Energiebedarf,  die Lüftungswärmeverluste und den Anlageverlusten bei der Wärmeerzeugung. Berücksichtigt wird dabei das fiktive, durchschittliche Nutzerverhalten in Bezug auf Lüftung, Raumtemperatur und Warmwasserverbrauch.
Weiter fließen in die Berechnung der Primärenergiebearf, je nach verwendeten Energieträger (Öl, Gas, Holz oder Strom), ein.

Daraus ergibt sich eine detaillierte, aufwendige Datenerfassung und eine komplexere, kostenintensivere Berechnung als für einen reinen Verbrauchsausweis.

Danach erstellen wir Ihren Bedarfsausweis unter Berücksichtigung der Vorgaben der EnEV 2009. Hierzu erfolgt immer eine örtliche Begehung Ihrer Immobilie mit detaillierter Objektaufnahme der Gebäudehülle und der vorhandenen Anlagentechnik. Daraus entwickeln wir Ihnen wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen die dann im Ausweis beschrieben werden.

Eine Ortsbesichtigung kann unter bestimmten Vorrausetzungen entfallen, wenn:

  1. die kompletten Bauunterlagen (Baupläne, Baubeschreibung)
  2. eine frühere Wärmebedarfsberechnung
  3. die 3 letzten Schornsteinfegerprotokolle
  4. Unterlagen zu der bestehenden Heizung
  5. Angaben zum Stromverbrauch der letzten 3 Jahre
  6. das Antragsformular komplett ausgefüllt

uns mit der Post zugesandt werden.

(Alle uns zugesendeten Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nach erfolgter Bearbeitung unversehrt zurückgeschickt!)  

Welcher Ausweis ist auszustellen?

Gebäudetyp

Bedarfs-
ausweis

Verbrauchs-
ausweis

Neubauten

zwingend notwendig

nicht möglich

bis 4 Wohnungen, Bauantrag vor 1977

zwingend notwendig

nicht zulässig

bis 4 Wohnungen, Bauantrag vor 1977, aber auf Niveau der WschV.* von 1977 saniert

zulässig

zulässig

Bestandsgebäude mit Änderung der Außenbauteile, wenn eine Bilanzierung nach $3 oder 4 für das gesamte Gebäude erfolgt.**

zwingend notwendig

nicht zulässig

Wohngebäude mit mind. 5 Wohnungen

zulässig

zulässig

Nichtwohngebäude aller Art

zulässig

zulässig

* Wärmeschutzverordnung von 1977
** Nur wenn eine Gesamtbilanzierung durchgeführt wird, ist die Erstellung eines neuen Ausweises, in diesem Fall zwingend ein Bedarfsausweis, erforderlich

Die nachstehenden Preise bezieht sich auf einfache, rechtwinklige Gebäudeformen und Grundrisse ohne Anbauten, Erker usw.

Preise mit Vor-Ort-Termin

Wohneinheiten

netto

MWSt.

brutto

1 - 2

293,28

55,72

349,00 Euro

3 - 5

385,71

73,29

459,00 Euro

Bei Objekten mit mehr als 5 Wohneinheiten erhalten Sie von uns ein entsprechendes Angebot.

Energieausweis Bedarf 01

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Energieausweis Bedarf 02

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Energieausweis Bedarf 03

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Energieausweis Bedarf 04

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Weitere Informationen erhalten Sie von unserem Büro

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